beratungslehrer

Raum: 107
Terminvereinbarung: Mo-Mi in den großen Pausen / Mail / Mitteilung im Fach
Sprechzeiten: Montag 10 Uhr bis 10.20 Uhr und nach Vereinbarung
Präsenzzeit: Montag bis Mittwoch 8 Uhr bis 12 Uhr
E-Mail: bstaeblein@gmx.de
In der Rolle als BL bin ich durch die gesetzlichen Bestimmungen (vgl. Richtlinien zur Bildungsberatung, VwV v. 13.11.2000) zur Vertraulichkeit verpflichtet, d.h. ich unterliege in meiner Fallarbeit der gesetzlichen Schweigepflicht
Über die Arbeit des Beratungslehrers
Beratung in der Schule
Grundlage ist das in der Verfassung verbürgte Recht eines jeden Kindes auf eine ausreichende Bildungsberatung
Aufgaben der Bildungsberatung werden durch §19 des Schulgesetzes geregelt
Aufgaben des Beratungslehrers nach §19 des Schulgesetzes
(1) Schullaufbahnberatung
(2) Beratung bei Schulschwierigkeiten
(3) Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Schulwesens in psychologisch-pädagogischer Hinsicht
(1) Schullaufbahnberatung
Beim Übergang von einer Schulart zur anderen
Bei Entscheidungen über anzustrebende Bildungsabschlüsse
(2) Beratung bei Schulschwierigkeiten
Enge Kooperation mit allen am Schulleben beteiligten Personen und Institutionen (Schulleitung, Lehrkräfte, Eltern, andere Beratungseinrichtungen, SMV-Lehrer)
(3) Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Schulwesens
Unterstützung der Schulen in psychologisch-pädagogischen Fragen
Mitglied im Kriseninterventionsteam
Ziel des Beratungsangebots an der MPR
Förderung des offenen und respektvoll-toleranten Umgangs miteinander (Leitbild)
Gestaltungselement einer „menschlichen“ Schule ( Förderung der sozialen Kompetenz, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit aller am Schulleben beteiligten Personen)
Grundsätze der Beratung
Beratung ist freiwillig
Beratung ist streng vertraulich
Beratung ist partnerschaftlich
Beratung ist Hilfe zur Selbsthilfe
Was bietet die Beratung?
Zeit zum Zuhören
Gespräche
Problemklärung
Hilfe und Unterstützung bei der Suche nach Lösungswegen
Informationen / Weiterverweisung
Testdiagnostik
Wer ist „Kunde“ für die Beratung?
(1) Schülerinnen und Schüler
(2) Eltern
(3) Lehrerinnen und Lehrer
(1) Beratungsangebot für Schülerinnen und Schüler
Ein Erstgespräch wird für sämtliche Probleme der Schüler angeboten!!
Typische Fälle für den Beratungslehrer
Leistungsschwierigkeiten (schlechte Noten trotz Lernens)
Probleme bei der Lerntechnik / Organisation
Prüfungsangst / Schulangst
Konzentrationsprobleme (kein AD(H)S)
Fälle, die nicht in die Kompetenz des Beratungslehrers fallen
(werden nach einem Erstgespräch an die entsprechende Stelle vermittelt)
Familiäre Spannungen
Persönliche Probleme (psychische Probleme)
Verhaltensprobleme
Drogenmissbrauch
Fälle für die Zusammenarbeit mit den SMV-Lehrern
Konflikte in der Klasse (z.B. Mobbing)
Konflikte mit Lehrkräften
(2) Beratungsangebot für Eltern
Elternberatung ist normalerweise Aufgabe des Klassenlehrers
Für Schüler mit Lern- und Leistungsschwierigkeiten (Testdiagnostik)
Verhaltensprobleme
Schulunlust, Schwänzen
(3) Beratungsangebot für Lehrerinnen und Lehrer
Schwierige Gespräche (Jugendliche, Eltern, Kollegium)
Unterstützung im Umgang mit schwierigen Schülern und Klassen
Evtl. Mitwirkung bei einer Supervisionsgruppe (Schwierige Schüler und Klassen)